Kein Freiheitsrecht gestattet einen Eingriff in den Körper eines Menschen. Das gilt auch für die Beschneidung bei Knaben. Und doch ist der Fall schwierig.
Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg heute in der Süddeutschen Zeitung.
Eine Antwort auf „„Die Haut eines Anderen““
wichtiger, sehr guter und angemessener Artikel, Danke