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Gebündeltes aus dem lawblog

Zufällig: Udo Vetter zitiert den Bundesgerichtshof:

»Mit Recht hat das LG die vom Verteidiger des Angekl., Rechtsanwalt Dr. K., in der Hauptverhandlung als Einlassung des Angekl. verlesene Erklärung – die Beute sei dem Angekl. von dem wahren Täter zugeworfen worden, als er, zufällig mit einer durchgeladenen Pistole bewaffnet, in einem Waldstück nahe einer Straße seine Notdurft verrichtet habe – als völlig lebensfremd und schlechterdings nicht nachvollziehbar bezeichnet.«

Außerdem gibt es gute Gründe, warum jedem, der schon mal Kontakt mit dem Erkennungsdienst hatte, dringend geraten werden sollte, »sich intensiv um die Löschung seiner persönlichen Daten zu kümmern«: Erkannt.

Ich habe den Glaube an das Gute im Autofahrer weitgehend aufgegeben, aber Herr Vetter meint, bei einem Spritpreis ab 2,10 € wird es auf den Straßen deutlich leerer: Plus acht Cent. Schön wär‘s,

Und außerdem sollte man noch lesen, welch niedrige Erwartungshaltung manche Staatsanwälte an Computer haben: Snafu. Und weil wir gerade das Thema Betriebsysteme streifen, auch noch ein Link zu Tim Pritloves Gedanken zu Partei OS.

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