Nicht neu, für mich aber immer noch ein tolles Webangebot: Der Wahlomat jetzt zur anstehenden Europawahl.
Kategorie: Bürgerrechte
Grüne Wanzen
Die große Koaltion im Bund will die Verfassung weiter ignorieren und dem BKA eine noch weitergehende Bespitzelung von uns Bürgern erlauben. Kommende Woche soll der Bundestag bereits zustimmen. Deshalb Druck machen beim eigenen Abgeordneten. Bundesweite Infos bei netzpolitik.org, Bonner klicken hier.
Mit einer E-Card-Aktion auf campact!de sollen Schäuble, Zypries und die Chefs der Koaltionsfraktionen an die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht gezogen hat, erinnert werden. Der Text der E-Card lautet:
»Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer E-Card unter der Adresse http://www.campact.de/troja/ecard erinnere ich Sie an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Volkszählung von 1983:
›Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.‹
Die Einführung von Online-Durchsuchungen ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar. Online-Durchsuchungen stellen einen Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung dar: Computer enthalten oft intimste Daten über den gesamten Lebensweg von Bürger/innen.
Betroffene müssen sich gegen Eingriffe des Staates juristisch wehren können. Diese Rechtsweggarantie ist bei geheim durchgeführten Online-Durchsuchungen nicht gewährleistet.
Achten Sie die Grundrechte. Verzichten Sie auf die Einführung der Online-Durchsuchung!
Mit freundlichen Grüßen
(Ihr Name, Adresse, Beruf, E-Mailadresse werden unten angefügt)«
»Der Terrorist als Gesetzgeber«, ein lesenswerter Artikel von Heribert Prantl in NZZ Folio.
Von Kanada lernen
Wolfgang Schäuble, aufgepasst! Bereits im März hat Kanda ihre Antio-Terror-Gesetze abgeschafft. heise online berichtete: »In den vergangenen fünf Jahren wurde kein einziges Mal von den erweiterten Befugnissen Gebrauch gemacht, die von dem Anti-Terror-Gesetz gedeckt wurden. (…) Dass das Land nun ohne Anti-Terror-Gesetz dasteht, ist der Liberalen Partei zuzuschreiben, die sich mit einer Ausnahme gegen die Beibehaltung des Gesetzes entschied.(…) Die Entscheidung, die besonderen Maßnahmen im Kampf gegen den Terror nicht weiter zu verlängern, erfolgte nach der Intervention eines Gerichtes in Ontario, das eine Neudefinition des Begriffes verlangt hatte. Wenn jeder, der radikale Ansichten über den Islam vertrete, schon Terrorist sei, sei das Recht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr, erklärte das Gericht nach einer Klage der Ontario Human Rights Comission.«
Eitel Dignatz zu Online-Durchsuchungen im Linux-Magazin:
»Online-Durchsuchungen sind nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch in technischer Hinsicht ein Scherz: Das Verfahren gleicht eher einem Schrotschuss im Supermarkt zur besten Einkaufszeit. Keine Frage, der Schütze trifft irgendjemanden – und wenn’s der Falsche ist, dann muss er eben oft genug schießen. Wenn’s dumm läuft, zersiebt der Schuss womöglich ausgerechnet dem russischen Kulturattaché den Einkaufskorb.«
